Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung

Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen Betriebsgegenstände vermietet werden und ausschließlich aus eigenen Grundbesitz bestehen.

Unternehmen, die ausschließlich Wohnimmobilien und Kapitalvermögen verwalten, können bei der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen. Dass die erweitere Kürzung auch im Fall einer Betriebsverpachtung in Frage kommen kann, hat der Bundesfinanzhof bestätigt: Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände vermietet werden und es sich dabei ausschließlich um eigenen bebauten oder unbebauten Grundbesitz handelt. Die Mitvermietung von Gebäudebestandteilen, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind, ist dabei ein zwingend notwendiger Teil der Überlassung eigenen Grundbesitzes und deshalb nicht kürzungsschädlich.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang