Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung zu den Corona-Wirtschaftshilfen ist ein letztes Mal verlängert worden, und zwar bis zum 30. September 2024.

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Mit dieser Fristverlängerung sind auch einige Vereinfachungen im Prüfverfahren verbunden. Durch diese Maßnahmen sollen den 21 Bewilligungsstellen im Lauf des Jahres möglichst alle der noch rund 400.000 ausstehenden Schlussabrechnungen zur Prüfung vorliegen.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang