Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Vorsteuerabzug für Stromspeicher zu einer Photovoltaikanlage nicht möglich

Weil ein Batteriesystem nicht für die Stromproduktion aus einer Photovoltaikanlage zwingend notwendig ist, ist auch der Vorsteuerabzug nicht möglich, wenn der damit gespeicherte Strom später privat verbraucht wird.

Ein Stromspeicher gehört nicht zu den für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, da er nicht der Produktion von Solarstrom dient. Mit dieser Begründung hat sich das Finanzgericht Baden-Württemberg den Urteilen anderer Finanzgerichte angeschlossen und den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Stromspeichers für den später privat verbrauchten Strom verneint. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass der Stromspeicher im Hinblick auf den Vorsteuerabzug eigenständig zu beurteilen ist, und zwar unabhängig davon, ob das Speichersystem zeitgleich mit der Photovoltaikanlage oder nachträglich angeschafft bzw. in Betrieb genommen worden ist. Der Anschaffungszeitpunkt ändert also nichts am Ausschluss des Vorsteuerabzugs für den Stromspeicher.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang