Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Erbschaftsteuerbefreiung gilt nicht für angrenzenden Garten

Ein ans selbstgenutzte Haus angrenzender Garten auf einem separaten Flurstück fällt nicht unter die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim.

Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Das gilt auch dann, wenn beide Flurstücke einheitlich eingefriedet sind und eine wirtschaftliche Einheit bilden. Für das Finanzgericht Düsseldorf steht fest, dass die Steuerbefreiung in einem zivilrechtlichen Sinn zu verstehen ist, nach dem ein Grundstück die im Grundbuch mit einer eigenen Nummer eingetragene Fläche ist. Das Finanzgericht hat allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang