Verdeckte Gewinnausschüttung durch private Pkw-Nutzung
Die vertragswidrige Nutzung eines Firmen-Pkws durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer entgegen einem ausdrücklichen Verbot im Anstellungsvertrag den Firmen-Pkw auch für private Fahrten, dann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Deren Höhe richtet sich dabei nicht nach der 1 %-Regel, sondern nach dem zwischen fremden üblichen Entgelt für eine vergleichbare Nutzungsüberlassung.
Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.