Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht abzugsfähig
Die seit 1. Januar 2007 fälligen Gebühren für verbindliche Auskünfte sind zudem steuerlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.
Seit dem 1. Januar 2007 fallen für verbindliche Auskünfte des Finanzamts Gebühren an. Die Finanzverwaltung ordnet die Gebühren einer verbindlichen Auskunft als "steuerliche Nebenleistung" ein. Steuerliche Nebenleistungen dürfen die steuerliche Bemessungsgrundlage jedoch nicht vermindern. Somit dürfen die Gebühren nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden. Offenbar will die Finanzverwaltung die Hürden für solche Auskünfte noch höher legen.
Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.