Übertragung thesaurierter Gewinne auf eine Stiftung
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.
Thesaurierte Gewinne werden bei der Einkommensteuer auf Antrag mit einem günstigeren Steuersatz besteuert. Allerdings erfolgt im Fall der Betriebsaufgabe, Umwandlung oder in bestimmten anderen Fällen eine Nachversteuerung der begünstigten Gewinne. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch klargestellt, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung entgegen der Auffassung des Fiskus kein Tatbestand ist, der eine Nachversteuerung auslöst.
Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.