Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, grundsätzlich einen Abrechnungsbescheid bei Säumniszuschlägen zu erlassen.
Ein verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig, auch wenn das Finanzamt während des Einspruchsverfahrens einen Steueränderungsbescheid bekannt gibt.
Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.
Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.